Sparer müssen sich mit immer niedrigeren Zinssätzen zufrieden geben. Wer nicht tagtäglich auf die eigenen Ersparnisse angewiesen ist, tut deshalb gut daran, die finanziellen Mittel längerfristig anzulegen. Zwar ist Festgeld im Gegensatz zum Tagesgeld nicht täglich verfügbar, allerdings sind die Zinsen für Festgeld zumeist deutlich höher. Ferner stellt Festgeld eine der sichersten Anlagemöglichkeiten überhaupt dar. Denn im Vergleich zu Wertpapieren unterliegt diese Anlageform keinerlei Kursschwankungen. Demzufolge ist diese Geldanlage insbesondere für risikoaverse Sparer interessant. Auch Depot-, Verwaltungs-, Abschluss- und Performancegebühren fallen nicht an. Darüber hinaus sehen die meisten Geldhäuser auch von Kosten für die Kontoeröffnung und Kontoführung ab.
Allerdings ist die maximale Rendite beim Festgeld von vornherein begrenzt. Dieser Festgeld Zinssatz wird seitens der Bank garantiert und verändert sich somit über die Laufzeit nicht. Der Sparer kann sich für unterschiedliche Laufzeiten entscheiden. Je länger die Laufzeit, desto höher der erzielbare Zinssatz. Da der effektive Zins von Anbieter zu Anbieter jedoch teils stark abweichen kann, sollte der Anleger vorab einen Festgeldzins Vergleich vornehmen. Einige Festgeldangebote bieten höhere Renditen als Alternativen aus dem Bereich der Bundesschatzbriefe. Die gesetzliche Einlagensicherung wurde in ganz Europa auf 100.000 Euro festgesetzt - damit sind Einlagen wie Tagesgeld und Festgeld bis zum genannten Betrag zu 100 Prozent gesetzlich abgesichert.
Nachteilig hervorzuheben ist die Tatsache, dass der Kunde hinsichtlich einer möglichen Verfügung relativ unflexibel ist. So ist das Geld nicht täglich verfügbar. Eine vorzeitige Geldentnahme ist in der Regel nicht möglich. Denn eine Kündigung kommt zumeist erst zum Vertragsende in Frage.
Der Festgeldzinsgewinn darf auch nicht in voller Höhe einbehalten werden. Kapitalerträge unterliegen nämlich der Abgeltungsteuer. Demzufolge führt die Bank automatisch 25 Prozent des Gewinns an das Finanzamt ab - plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Anleger, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, können sich den zu viel gezahlten Betrag über die Steuererklärung wieder erstatten lassen. Wird eine Person aufgrund geringer Einkünfte voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt, kann diese beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Diese befreit den Sparer, sofern die Voraussetzungen bestehen bleiben, über die nächsten 3 Jahre von der Steuerpflicht.